Für wen ist die SvM ?


SchülerInnen am Autismus Spektrum


SchülerInnen mit chronischer Erschöpfung

Hochbegabte SchülerInnen


Kinder mit Schulangst


SchülerInnen mit psychischem Leiden


SchülerInnen, die aufgrund körperlicher oder mentaler Beschwerden den regulären Unterricht nicht besuchen können


SchülerInnen mit ADHS


Familien, die mit dem konservativen Schulsystem nicht zufrieden sind


Familien, die viel reisen


Deshalb wählen Sie uns

Privatunterricht ohne Angst

Unterricht, der auf die Welt von Morgen vorbereitet



Individuelle Förderung

Aufgrund der kleinen Lerngruppen, kann auf Ihr Kind individuell eingegangen werden, um es bei seinem Lernweg optimal unterstützen und fördern zu können. Jedes Kind hat besondere Fähigkeiten, wenn man diese erkennt und gezielt an die Oberfläche bringt, gewinnt das Kind an Selbstvertrauen. 

Von Zuhause aus

Das Home Office ist mittlerweile in großen Teilen der Arbeitswelt etabliert. Das Online Home Schooling sollte auch in Europa einen neuen Stellenwert bekommen. 



Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.gemeinsam-stark-sein.at/hausunterricht.html

Gesetzeslage Österreich

Privatunterricht und Externistenprüfungen

Die Schulpflicht kann auch durch den Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht oder durch häuslichen Unterricht erfüllt werden (vgl. SchPflG § 11). Allerdings muss der Erfolg dieses Unterrichts jedes Jahr durch eine Externistenprüfung über den Lehrstoff der entsprechenden Schulstufe nachgewiesen werden. Auch kann die allgemeine Schulpflicht im neunten Schuljahr nicht im Ausmaß des Lehrstoffes der Polytechnischen Schule erfüllt werden, wohl aber im Ausmaß des Lehrstoffes jeder anderen in Betracht kommenden Schulart.

Durch die erfolgreiche Ablegung einer Reife-, Reife- und Diplom-, Diplom- oder Abschlussprüfung in Form einer Externistenprüfung können auch die mit diesen Prüfungen verbundenen Berechtigungen erworben werden (vgl. SchUG § 42 und Verordnung über die Externistenprüfungen).

Privatunterricht ist in Österreich eine legale Möglichkeit, Schüler außerhalb des regulären Schulsystems zu unterrichten, insbesondere für Externisten, die ihre Bildung auf individuelle Weise gestalten möchten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Privatunterricht regeln, wer unterrichten darf, welche Inhalte vermittelt werden müssen, und wie Schüler ihre Qualifikationen nachweisen können.

Wichtige Aspekte des Privatunterrichts in Österreich:

  1. Rechtliche Grundlage:
    Das österreichische Schulpflichtgesetz erlaubt Eltern, ihre Kinder durch Privatunterricht zu unterrichten, solange die Schulpflicht erfüllt wird. Eltern müssen dies bei der zuständigen Bildungsdirektion melden.

  2. Meldung bei der Bildungsdirektion:
    Eltern müssen den Privatunterricht vor Beginn schriftlich bei der Bildungsdirektion anzeigen. Diese überprüft, ob der Unterricht geeignet ist, die gesetzlich vorgegebene Bildung sicherzustellen.

  3. Externistenprüfungen:
    Schüler, die Privatunterricht erhalten, müssen am Ende des Schuljahres eine Externistenprüfung an einer öffentlichen oder anerkannten Privatschule ablegen, um nachzuweisen, dass sie den Bildungsstand ihrer Schulstufe erreicht haben.

  4. Lehrplan:
    Privatunterricht muss sich an den österreichischen Lehrplänen orientieren. Der Unterricht kann individuell gestaltet werden, muss jedoch sicherstellen, dass die relevanten Lernziele erreicht werden.

  5. Lehrberechtigung:
    Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, dass Privatlehrer eine formelle Lehrbefähigung haben müssen. Es obliegt den Eltern, qualifizierte Lehrpersonen zu engagieren.

  6. Zielgruppen:
    Privatunterricht wird häufig von Schülern in Anspruch genommen, die besondere Bedürfnisse haben, wie etwa:

    • Schüler mit gesundheitlichen Einschränkungen.
    • Hochbegabte Schüler oder solche, die intensivere Betreuung benötigen.
    • Kinder, deren Eltern eine alternative Bildung bevorzugen.
  7. Kosten:
    Privatunterricht wird in der Regel von den Eltern finanziert. Die Kosten hängen vom Unterrichtsmodell, der Anzahl der Stunden und der Qualifikation des Lehrenden ab.

  8. Vorteile von Privatunterricht:

    • Individuelle Betreuung und Anpassung an die Bedürfnisse des Schülers.
    • Flexible Zeitgestaltung.
    • Intensives Lernen in einem privaten Umfeld.
  9. Herausforderungen:

    • Eltern tragen die Verantwortung für die Organisation des Unterrichts.
    • Der soziale Austausch mit anderen Kindern im Schulalltag fehlt.
    • Es besteht die Verpflichtung, Externistenprüfungen erfolgreich zu bestehen.

(Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)